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AGB - IMMOBILIEN WIESNER

2018-12-31 · Geschäftsgegenstände Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, die Verwaltung oder sonstige Verwertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Wohngebäuden, Wohnräumen sowie gewerblichen Räumen (Bürohäuser, Ladenlokale, Produktions- …

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